Was kostet eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin? In welchem Umfang erfolgt die anwaltliche Beratung für Käufer, Eigentümer, Vermieter oder Verwalter? Welche Formen der Rechtsvertretung gibt es beim Immobilienrecht?
Kosten & Rechtsvertretung beim Immobilienrecht
Die folgende Aufstellung hilft Ihnen einzuschätzen, welche Form der Rechtsvertretung für Ihre Fragen und Anliegen zum Immobilienrecht die wirkungsvollste ist. Dabei erklären wir Ihnen auch, wie die Kosten für verschiedene Arten der Rechtsberatung aufgeschlüsselt werden.
Indirekte Rechtsvertretung: Beratung zum Immobilienrecht
Als indirekte Rechtsvertretung gilt zum Beispiel unsere Beratung zum Immobilienrecht, lange bevor es überhaupt zu einem Streitfall kommt. Hierbei nutzen Sie vor allem unser Expertenwissen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, wenn Sie nicht gleich „mit dem Anwalt“ kommen. Ein Schreiben – etwa an Ihre Mieter oder Miteigentümer – könnte dann von uns vorformuliert, aber in Ihrem Namen versandt werden. So vermeiden Sie zunächst eine Eskalation, Ihr Schreiben ist aber zugleich rechtskonform und schöpft die Möglichkeiten des Immobilienrechts aus.
Bei der indirekten Rechtsvertretung bzw. der Rechtsberatung können wir freie Honorarvereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen.
Direkte Rechtsvertretung: Anwaltliches Auftreten
Außergerichtliche Rechtsvertretung
Wenn es sinnvoll erscheint, können wir die Kommunikation mit Ihren Mietern, Miteigentümern oder Verwaltern vollständig übernehmen. Eine solche außergerichtliche Rechtsvertretung durch einen Anwalt erzielt meist eine höhere Autorität beim Gegenüber. Dies kann zu einer schnelleren Befolgung Ihrer Anliegen führen – oder ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Rechtsvertreters.
Auch bei der außergerichtlichen Rechtsvertretung lassen sich gesonderte Honorarvereinbarungen treffen.
Gerichtliche Rechtsvertretung
Sollen wir Sie als Rechtsanwältinnen vor Gericht vertreten, kommt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zum Tragen. Hierbei ist letzten Endes der Streitwert der entscheidende Faktor für die Höhe des Honorars. Die gesetzlichen Gebühren für unsere Tätigkeit fallen dementsprechend mit zunehmendem Gegenstandswert auch zunehmend höher aus. Je nach Art der Tätigkeit fallen eine oder mehrere Gebühren an.
Bei Gerichtsverfahren zum Immobilienrecht gilt dabei der „klassische“ Grundsatz: Der Verlierer muss die Prozesskosten tragen, inklusive der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Bei einer Einigung werden die Kosten geteilt.
Sie wissen noch nicht genau, in welcher Form Sie durch einen Anwalt unterstützt werden wollen? Dann kontaktieren Sie mich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch!