Dürfen Mietkautionen zusammen auf dem Mietenkonto geführt werden? Was ist bei der Bezahlung von Rechnungen unter Berücksichtigung von Skonti zu beachten? Welche Schadensersatzansprüche drohen bei unkorrekter Buchhaltung? Wann ist ein Versicherungsschutz ausreichend und welches sind die abzusichernden Risiken? Wie müssen geeignete Gewerke zur Erhaltung oder Herstellung der Haussubstanz hinzugezogen werden? Was muss ich als Hausverwalter im Falle einer Havarie leisten? Und nicht zuletzt: Wie sorge ich am ehesten für einen langfristigen Mieterfrieden, auch wenn Mieten erhöht und Mietrückstände geahndet werden?
Immobilienrecht für WEG- & Hausverwaltungen
Als Hausverwalter bzw. WEG-Verwalter sind Sie jeden Tag mit der konkreten Umsetzung des Immobilienrechts beauftragt. Sie bewegen sich im ständigen Spannungsfeld zwischen Eigentümern, Mietern, Handwerkern, Versicherungen, Banken und Versorgungsträgern, Behörden und Gerichten. Da ist es sehr ratsam, sich eine erfahrene juristische Begleitung zu suchen. So profitieren Sie von rechtlicher Beratung in Sachen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Baurecht. Darüber hinaus vermeiden Sie durch eine sorgfältige anwaltliche Beratung Regresse und haben im Endeffekt zufriedenere Auftraggeber.
Beratung zu immobilienrechtlichen Aufgaben & Pflichten für Verwaltungen
Von Verwaltern einer Immobilie erwarten alle Beteiligten die Geltendmachung und Durchsetzung von ihren Ansprüchen. Insbesondere dürfen keine Forderungen verjähren. Erfüllen Sie als Hausverwaltung diese Aufgaben nicht, so droht sehr schnell eine Haftung. So hat etwa das Landgericht Berlin am 21. April 2016 (AZ 9. O 345/15) einen Hausverwalter verurteilt, rückständige Mieten als Schadensersatz an den Vermieter zu zahlen, weil er ein Mietverhältnis nicht unverzüglich gekündigt hatte, obwohl ein entsprechender Mietrückstand vorlag.
Als Immobilienanwältinnen klären wir mit Ihnen, inwiefern Sie selbst Ihre Auftraggeber (rechtlich) beraten dürfen, ob Sie gerichtlich für Eigentümer auftreten können und wann Sie einen Anwalt einschalten müssen. Dies ist vor allem deswegen wichtig, weil sich die Frage stellt, ob eine solche Tätigkeit überhaupt durch Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Sind Sie als Verwalter bzw. Bewirtschafter einer Wohnungseigentumsanlage tätig, ist Ihre Tätigkeit vielfältiger, damit aber auch komplizierter als die Verwaltung eines Mietshauses. Dem müssen Sie als Hausverwaltung bei Ihrer Arbeit Rechnung tragen: Sie verwalten das Hausgeld und die Instandsetzungsrücklagen, tragen dafür Sorge, dass genug Geld auf dem Hausgeldkonto vorhanden ist und dass Hausgeldrückstände zeitnah beigetrieben werden, ggf. auch im Wege der Zwangsversteigerung. Sie müssen mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen, Wirtschaftspläne erstellen und Rücklagen beschließen lassen. Sie haben dabei Fristen zu beachten, Protokoll zu führen, Beschlüsse zu verkünden, Mehrheiten und Stimmrechtsverbote richtig zu werten. Zu guter Letzt muss eine Immobilien-Verwaltung einmal im Jahr die Einnahmen und Ausgaben der WEG korrekt abrechnen.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Immobilienanwältinnen, durch ständige Weiterbildung und eine strikte Spezialisierung stehen wir Ihnen bei all den genannten Pflichten der Haus- oder WEG-Verwaltung unkompliziert und schnell beratend zur Seite.
Sie wollen die Herausforderung einer optimalen Immobilienverwaltung meistern? Mit unserer juristischen Hilfe sind Sie dabei auf der sicheren Seite!