Ansprüche bei alleiniger Nutzung des Hauses nach Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Der BGH urteilt zur Frage von gegenseitigen Ansprüchen gemeinsamer Hausbesitzer, wenn einer von beiden auszieht.
Hier besprechen unsere Immobilienanwältinnen wichtige Urteile zum Wohnungseigentumsrecht und erklären in kompakten Ratgeberartikeln, worauf Eigentümer und Hausverwaltungen beim WEG-Recht achten sollten.
Der BGH urteilt zur Frage von gegenseitigen Ansprüchen gemeinsamer Hausbesitzer, wenn einer von beiden auszieht.
Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht mit rund 300 Kommentierungen zur neuen Rechtslage – von „Abgaben“ über „Covid-19-Pandemie“ bis „Zwischenablesung“ – praxisbezogen und lesbar aufbereitet für Verwalter und Eigentümer.
Das Versammlungsverbot während der Corona-Krise kann WEG vor zwei große Herausforderungen stellen. Doch der Gesetzgeber springt ein.
Wenn die Eigentumswohnung viel kleiner ist als angepriesen, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Das OLG Stuttgart hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt, das vor allem Dritte betrifft, die einen Verkauf durchführen.
Die Eigentumswohnung ist abgenommen, doch der Bauträger verweigert die Übergabe, weil der Käufer Zahlungen zurückhält. Wie kommen Sie trotzdem an Ihr Eigentum?
Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerker beauftragt, der einen Schaden am Nachbargrundstück verursacht – wer haftet? Der BGH hat in dieser Frage eine überraschende Entscheidung getroffen.
Die Eigentumswohnung ist nicht rechtzeitig fertig, der alte Mietvertrag aber schon gekündigt. Wer vorübergehend kostenfrei irgendwo wohnen kann, hat zwar keinen Schaden. Steht trotzdem ein Nutzungsausfall zu? Ein neues Urteil aus Berlin klärt diese Frage!
Künftig müssen Verwalter von Wohnimmobilien eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Von dem neuen Gesetz sind zwar nicht alle Immobilienverwalter betroffen, es gilt aber einige Kriterien zu erfüllen.
Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) bekommen ein Honorar. In einigen Fällen steht ihnen auch eine Sondervergütung zu. Dabei sind allerdings einige Formalien zu beachten!