Soll ich lieber selbst in der zu erwerbenden Immobilien wohnen oder sie als Wertanalage vermieten? Kann ich eine bereits untervermietete Immobilie erwerben? Und was passiert, wenn ich dann doch selbst darin wohnen will? Welchen juristischen Unterschied macht es, ob ich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufe? Welche Fragen des Immobilienrechts sind zu klären, wenn die zu erwerbende Immobilie noch im Bau oder erst geplant ist? Und wie verhält es sich bei zu sanierenden Immobilien? Was machen optimale Verträge bei einer sogenannten Bauherrengemeinschaft (Stichwort „Mehrgenerationenhaus“) aus? Was sind besondere rechtliche Vorgaben, etwa zum barrierefreien Wohnen oder zum Energieverbrauch?
Immobilienrecht für Käufer
Bereits diese kleine Sammlung von Fragestellungen zum Immobilienrecht zeigt, dass beim Erwerb einer Immobilie ein erheblicher Beratungsbedarf entstehen kann. Als Käufer wenden Sie einen nicht gerade kleinen, vielleicht sogar existenziell bedeutsamen Betrag auf. Und mit dem angestrebten Immobilienbesitz werden Sie viele Jahre Ihres Lebens zu tun haben. Möglicherweise wollen Sie sogar Ihren Lebensmittelpunkt in Ihre neue Immobilie verlegen. Es lohnt sich also, hierbei besonders vorausschauend zu handeln.
Als Immobilienanwältinnen mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie gerne von Anfang an mit unserer strategischen Herangehensweise. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen und prüfen Ihre Verträge. So werden Kauf, Erhaltung und – auf Wunsch auch – Vermietung Ihrer Immobilie zu einer sicheren Sache.
Sie wollen mit dem Kauf einer Immobilie rechtliches Neuland betreten? Dann lassen Sie sich von Profis zeigen, wie das am besten geht!