Vorlagen & Muster zum Immobilienrecht
Checklisten zur Jahresabrechnung für Eigentumswohnungen
Eine Jahresabrechnung steht jedem Eigentümer einer Eigentumswohnung zu. Die Jahresabrechnung wird i. d. R. vom WEG-Verwalter erstellt und muss von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. Ein Verwaltungsbeirat kann die Jahresabrechnung zuvor prüfen und mit einer Stellungnahme versehen.
Weitere kostenlose Checklisten, Muster und Vorlagen rund um das Immobilienrecht folgen in Kürze.

Barbara Hoeck-Eisenbach
Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und bundesweit
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