Checkliste zur Jahresabrechnung für Eigentumswohnungen
Was ist eine Jahresabrechnung für Eigentumswohnungen?
Eine Jahresabrechnung gibt in der Gesamtabrechnung Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben der WEG und deren Verteilung nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohneinheiten.
Die Immobilienverwaltung ist verpflichtet, eine Abrechnung für die WEG insgesamt und sogenannte Einzeljahresabrechnungen für jede Eigentümereinheit zu erstellen. Dabei muss die Jahresabrechnung laut Bundesgerichtshof (BGH) so gestaltet sein, dass sie für fachlich nicht vorgebildete Wohnungseigentümer auch ohne Beistand eines Sachverständigen verständlich und prüfbar ist (BGH-Urteil vom 11.10.2013, AZ V 271/02).
Die Checkliste zur Jahresabrechnung nach WEG beantwortet u. a. folgende Fragen und gibt praktische Tipps für das Vorgehen von Wohnungseigentümern, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeirat:
- Was muss in der Jahresabrechnung enthalten sein?
- Welche Formalia müssen laut WEG eingehalten werden?
- Welche Änderungen haben sich durch die Neuregelung des WEG-Rechts 2020 ergeben?
- Was können Sie als Wohnungseigentümer tun, wenn Sie einen Fehler entdecken?
- Wie können Sie als Eigentümer reagieren, wenn Ihr Verwalter keine Jahresabrechnung erstellt?
- Wie können Sie eine WEG-Jahresabrechnung (gerichtlich) anfechten?
- Was muss ein Verwalter bei der Erstellung beachten?
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Barbara Hoeck-Eisenbach
Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und bundesweit
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Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Checklisten zur Jahresabrechnung für Eigentumswohnungen nach WEG keine Haftung übernommen wird. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.