Hier besprechen unsere Immobilienanwältinnen wichtige Urteile zum Wohnungseigentumsrecht und erklären in kompakten Ratgeberartikeln, worauf Eigentümer und Hausverwaltungen beim WEG-Recht achten sollten.
Schon seit dem Jahr 2015 ist die Umwandlung von Mietimmobilien in Eigentumsimmobilien in Berlin erschwert. Unter der amtierenden Regierung dürfte dies noch deutlich komplizierter werden. Immobilienbesitzer sollten hierbei nicht in Verzug geraten!
Das Immobilienrecht sieht keine Mindestvoraussetzungen vor, damit jemand von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Verwalter bestimmt werden kann. Das Landgericht Karlsruhe hat jedoch entschieden, dass mindestens eines von zwei Kriterien erfüllt sein muss.
Wer eine Eigentumswohnung sein eigen nennt, will oder muss diese unter Umständen barrierefrei gestalten. Aktuelle Gerichtsurteile mahnen jedoch zur Vorsicht, denn nicht immer ist der Umbau zulässig und Barrierefreiheit bedeutet nicht für jeden das gleiche. Nur wer die Untiefen des Immobilienrechts kennt, kann hier gut vorsorgen.
Weil ein Eigentümer von Immobilien den Zahlungsaufforderungen der BSR nicht nachkam, wollten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe ihm ihre Kosten für Anwalt, Inkassobüro und Bonitätsauskunft in Rechnung stellen. Das Berliner Landgericht hatte zu urteilen, ob dies angemessen und rechtens ist.