In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden bauliche Maßnahmen diskutiert. Doch wie viele Eigentümer müssen den Baumaßnahmen zustimmen, damit sie durchgeführt werden dürfen? Und wer muss für die Kosten aufkommen – auch wenn er ggfs. gar keine baulichen Veränderungen will?
Die kostenlose Checkliste zur Kostentragungspflicht bei Baumaßnahmen zeigt Ihnen die seit 1. Dezember 2020 durch die WEG-Reform geltenden Vorschriften praktisch und verständlich auf.
Die Kostentragungspflicht im WEG-Recht
Durch die Reform des WEG-Rechts Ende 2020 haben sich unter anderem die Vorschriften zu baulichen Maßnahmen komplett geändert. Es gelten andere Zustimmungspflichten innerhalb der WEG. Daraus ergeben sich wiederum diverse Modelle der Kostenbeteiligung bzw. verschiedene Kostentragungspflichten.
Welche Mehrheiten das WEG-Recht vorschreibt und wie die Kosten baulicher Maßnahmen bei Wohneigentum verteilt werden, erfahren Sie in der praktischen Checkliste.