Urteil: Falsche Größenangaben beim Verkauf von Immobilien können zu Schadensersatz führen
Wenn die Eigentumswohnung viel kleiner ist als angepriesen, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Das OLG Stuttgart hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt, das vor allem Dritte betrifft, die einen Verkauf durchführen.




