BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen
Wenn Vermieter über Mieterhöhungen informieren, hat der Mieter zwei Monate Zeit, dem zuzustimmen. Ob bei der Mitteilung per Brief zusätzlich ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht greift, musste der BGH entscheiden.